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Informationen zur QR-Rechnung
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- Veröffentlicht: Freitag, 05. Juni 2020 15:17
Aktuell informieren die Banken sehr offensiv über die Ablösung der bisherigen orangen und roten Einzahlungsscheine durch die neue QR-Rechnung. Weil wir eine gewisse Verunsicherung und viele Fragen seitens unserer Kunden feststellen, wollen wir an dieser Stelle aus unserer Sicht informieren.
Am 30. Juni 2020 wird die so genannte QR-Rechnung in der Schweiz eingeführt. Im Grunde genommen handelt es sich «nur» um einen neuen Einzahlungsschein, welcher einen QR-Code enthält.
Der QR-Code ist der quadratische «Fleck» mit dem Schweizerkreuz in der Mitte. Im QR-Code sind die Angaben auf dem Einzahlungsschein so codiert, dass sie ein Scanner lesen und auswerten kann.
Die QR-Rechnung wird zusätzlich zu den bisherigen Einzahlungsscheinen eingeführt. Wenn Sie selber Rechnungen ausstellen, dürfen Sie weiterhin orange oder rote Einzahlungsscheine verwenden. Die TOPAS Informatik AG wird auch noch Rechnungen mit orangen Einzahlungsscheinen versenden, mindestens so lange, bis unser Vorrat an ESR-Formularen aufgebraucht ist. Bisher wurde noch kein Zeitpunkt bekannt gegeben, ab welchem keine roten oder orangen Einzahlungsscheine mehr verwendet werden können. Wir rechnen damit, dass diese noch bis mindestens Ende 2022 verschickt werden dürfen.
Wenn Sie trotzdem bereits ab Anfang Juli QR-Rechnungen ausdrucken und versenden möchten, benötigen Sie erstens eine Fakturierungs-Software, welche für QR-Rechnungen vorbereitet ist. Die gute Nachricht für unsere Facette-Kunden: Facette wird ab dem kommenden Build 149 die QR-Rechnungen unterstützen und zwar sowohl in Version 4 als auch in Version 5. Wir werden den Build im Verlauf des Monats herausgeben. Als zweites brauchen Sie ein spezielles Einzahlungsschein-Papier mit einer Perforation an der richtigen Stelle, um den Einzahlungsschein von der Rechnung abreissen zu können. Die bisherigen ESR-Formulare können für die QR-Rechnung nicht verwendet werden. Hier bringt die QR-Rechnung leider nicht die erhoffte Erleichterung und Einsparung.
Als Empfänger von Rechnungen müssen Sie davon ausgehen, dass Sie ab Juli auch QR-Rechnungen erhalten werden. Sie können mit diesen grundsätzlich gleich verfahren, wie mit den orangen Einzahlungsscheinen, also z.B. auf der Post einzahlen oder die Angaben im e-Banking abtippen. Wenn Sie eine Mobile-Banking-App einsetzen, können Sie den QR-Code mit dieser App einscannen.
Wenn Sie bisher ein ESR-Lesegerät wie z.B. den PayPen verwendet haben, benötigen Sie neu ein QR-taugliches Lesegerät. Viele Banken bieten diese zu Spezialkonditionen an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank.
Facette wird mit Build 149 den QR GiroMat von CREALOGiX als Einlesegerät unterstützen. Zudem arbeiten wir an der Anbindung einer QR-App für Smartphones an Facette. Selbstverständlich wird auch weiterhin die manuelle Erfassung möglich sein.